Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/002/0097-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Notstromversorgung von gemeindeeigenen Objekten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Christian Heuck
- Aktenzeichen:
- 111.992.2-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Finanzausschuss der Gemeinde Braak
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Vorberatung
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30.09.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Braak
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Entscheidung
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14.10.2024
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Beschlussvorschlag
Der Bau- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Braak die Umrüstung des Gemeindezentrums (für den Teil: Gemeindesaal und KITA) für die Einspeisung mit Notstrom, sowie die Beschaffung einer mobilen Netzersatzanlage samt Unterstellmöglichkeit in Form einer Fertiggarage zu beschließen.
Das Planungsbüro TGA 8 wird mit der Erstellung eines entsprechenden Leistungsverzeichnisses und der Ausschreibung für die notwendigen Arbeiten und Beschaffungen beauftragt.
Sachverhalt
Die Gemeinde Braak plant das Gemeindezentrum, Höhenkamp 12 für das Szenario eines flächendeckenden Stromausfalls in Teilbereichen (Gemeindesaal und KITA) mit Notstrom versorgen zu können. Hierfür ist die elektroseitige Umrüstung der betreffenden Gebäudeteile, die Beschaffung einer Netzersatzanlage, sowie der Bau einer Unterstellmöglichkeit (Fertiggarage) für die Netzersatzanlage geplant.
Die Umsetzung der Maßnahme kann in 2024 aus zeitlichen Gründen, unter anderem wegen des hierfür einzuhaltenden Vergabeverfahrens nicht mehr erfolgen.
Der vorliegende Zuwendungsbescheid vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (aus Mitteln des Landesprogramms ländlicher Raum / Aktivregion) ist bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten.
Finanz. Auswirkung
Für die Notstromversorgung wurde bei Kostenstelle 3100 Kostenträger 111900 Liegenschafts- und Gebäudemanagement Sachkonto 07010002
ein HH-Rest 2023 i.H.v. 210.000,00 € übertragen sowie ein HH-Ansatz 2024 i.H.v. 220.000,00 € eingeplant.
Die Maßnahme ist in der Haushaltsplanung 2025 zu berücksichtigen.
Das Projekt kann bei einer Umsetzung bis Ende 2025 aufgrund der auslaufenden Förderperiode nicht mehr gefördert werden.
Der Schlussverwendungsnachweis muss spätestens bis zum 30.06.2025 eingereicht werden, hierfür muss das Projekt vollständig umgesetzt und abgerechnet sein.
Hierfür müsste ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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853,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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