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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/006/245-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2020/006/245-3 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet „Alte Landstraße“ (L222), westlich der Autobahn 1, südlich der Müllverbrennungsanlage, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 21 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während nach Terminvereinbarung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

In der Zeit vom 17.06.2024 bis zum 19.07.2024 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB über die Veröffentlichung im Internet unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

Aufgrund eines Fehlers der Darstellung der Planunterlagen im Internet wurde die Veröffentlichung in der Zeit vom 05.08.2024 bis zum 06.09.2024 wiederholt.

Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die von den Behörden abgegebenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt.

Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine gravierenden Veränderungen, so dass nun der Satzungsbeschluss gefasst und das Planverfahren abgeschlossen werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger gesichert.

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Anlagen

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