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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/002/0135

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Verein Braaker Mühle e.V. eine Zuwendung in Höhe von 1.500,00 € zur institutionellen Förderung zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen.

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Verein Braaker Mühle e.V. eine Zuwendung in Höhe von 1.500,00 € für das Projekt Infrastruktur zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller innerhalb der im Zuwendungsbescheid genannten Frist einzureichen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel für beide Zuwendungen sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 281000 Heimat- und sonstige Kulturpflege berücksichtigt.

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Sachverhalt

Der Verein Braaker Mühle e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 1.500,00 € und zur Projektförderung über 1.500,00 € gestellt.

Die Zuwendung wird mit 1.500 Euro beantragt für die finanzielle Unterstützung bei laufenden Pflegemaßnahmen. Zusätzlich werden 1.500,00 € für das Projekt der Verbesserung der Infrastruktur der Mühle beantragt. Der Kostenplan sieht für das Projekt Gesamtkosten von rund 314.000,00 € vor. Hierfür wurden Fördermittel bei der AktivRegion in Höhe von 150.000,00 € beantragt. Auch soll ein Dritter mit 5.000 Euro unterstützen. Die beantragte Zuwendung von 1.500,00 € soll zur Tilgung von aufgenommenen Darlehen in Höhe von insgesamt 15.000,00 € dienen, die aufgenommen wurden, um die für das Projekt kurzfristig notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Die Tilgung der Darlehen soll über zehn Jahre erfolgen. Für die nächsten zehn Jahre beabsichtigt der Verein, jeweils eine Zuwendung bei der Gemeinde in Höhe von 1.500,00 € zu beantragen, um die Darlehen zu tilgen.

 

Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben des Vereins für 2025 inkl. der Zuwendung von 1.500,00 € für die laufenden Pflegemaßnahmen ergibt sich ein Fehlbetrag von 150,00 €. 

Die beantragten 1.500,00 € für das Projekt Infrastruktur sind darin nicht erfasst.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde jeweils eine Zuwendung in Höhe von 1.500,00 € gewährt.

Der Verwendungsnachweis für die laufenden Pflegemaßnahmen ist ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2026 einzureichen.

Der Verwendungsnachweis für die Projektförderung ist gemäß 6.6 a der Rahmenrichtlinie grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach der im Bewilligungsbescheid genannten Frist einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

3.000,00 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2025

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