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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/003/0152-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2024/003/0152-1 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Abschließender Beschluss des Lärmaktionsplanes

Der Lärmaktionsplan in der Form der Fortschreibung 2024 wird, wie er als Anlage zur Vorlage 2024/003/0152-1 ersichtlich ist, beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichterstattung digital über das Geoportal Umgebungslärm vorzunehmen.

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Sachverhalt

In der Zeit vom 15.07.2024 bis zum 30.08.2024 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden um Stellungnahme gebeten.

Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die von den Behörden abgegebenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt.

Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine gravierenden Veränderungen, so dass nun der Lärmaktionsplan abschließend beschlossen werden kann.

Im Anschluss daran ist verwaltungsseitig der Berichtspflicht an die EU bis zum 15.10.2024 nachzukommen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmittel stehen unter 3300 – 511000 - 5431000 zur Verfügung.

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Anlagen

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