Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/005/0245
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag Männergesangverein Siek e.V. für 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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30.09.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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14.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Männergesangverein Siek e.V. eine Zuwendung in Höhe von 2.500,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 281000 Heimat- und sonstige Kulturpflege berücksichtigt.
Sachverhalt
Der Männergesangverein Siek e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 2.500,00 € gestellt.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Die Zuwendung wird beantragt für das Honorar des Chorleiters. Gemäß der Gegenüberstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben für 2025 ergibt sich, inklusive der beantragten Zuwendung, ein Überschuss von 180,00 €.
Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde ebenfalls eine Zuwendung gewährt. Für das Jahr 2024 wurden 2.500,00 € gewährt.
Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zum 31.03.2026 einzureichen.