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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/001/0143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, der August Schmidt’schen Stiftung eine Zuwendung in Höhe von 800,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 331000 Förderung von Trägern der Wohlfahrt berücksichtigt.

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Sachverhalt

Die August Schmidt’sche Stiftung hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 800,00 € zur Unterstützung des Kinderheims St. Josef Stift Wendum in Bad Oldesloe für das Haushaltsjahr 2025 gestellt. 

Die Zuwendung wird beantragt für die Förderung der im Kinderheim untergebrachten Kinder für z.B. therapeutische Maßnahmen. Ohne den Zuschuss des Amtes wäre eine Finanzierung nicht möglich. Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben ergibt sich ein im Jahr 2025 inklusive der beantragten Zuwendung ein Überschuss/Fehlbetrag in Höhe von 0,00 €.

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beilegen des vollständigen Antrags verzichtet.

Für die vorherigen Jahre wurde durch das Amt ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 800,00 € gewährt.

Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2026 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

800,00 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2025

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