Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0231
Grunddaten
- Betreff:
-
Trägerschaft Kita Stapelfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Jasmin Mirow
- Aktenzeichen:
- 365.102.6-010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kindertagesstättenausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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08.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt die Übertragung der Kita Stapelfeld an einen freien Kita-Träger. Die Verwaltung wird gebeten, einen Text sowie eine Bewertungsmatrix für das durchzuführende Interessenbekundungsverfahren vorzubereiten. Es wird angestrebt, die Trägerschaft spätestens zum 01.08.2026 neu zu vergeben.
Sachverhalt
Die KiTa Stapelfeld befindet sich in gemeindlicher Trägerschaft, d. h. der Bürgermeister ist Dienstherr der Beschäftigten. Die Amtsverwaltung übernimmt die Verwaltungsaufgaben für den Träger, wie bspw. Personalverwaltung und Festsetzung von Kita-Beiträgen. Gerade im Hinblick auf die umfangreichen (pädagogischen) Anforderungen gem. KiTaG, ist für den Betrieb einer Kita mittlerweile die Professionalität eines freien Trägers erforderlich. Der Betrieb von Kitas durch Kommunen wird immer mehr zur Ausnahme. Um die Verlässlichkeit und die Qualität der Kita Stapelfeld dauerhaft zu verbessern, soll die Überführung in eine freie Trägerschaft angestrebt werden.
Im durchzuführenden Interessenbekundungsverfahren können gewünschte Kriterien, wie z.B. pädagogisches Konzept oder Inklusion besonders berücksichtigt werden.
Vor der Entscheidung der Gemeindevertretung ist der Kita-Beirat zu beteiligen, da dieser an den wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mitwirkt.