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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf setzt die monatliche Verpflegungsgebühr der Waldpiraten Kita Hoisdorf ab dem 01.01.2025 wie folgt fest:

Mittagstisch: 115,30 Euro

(oder abweichende Gebühr in Höhe von x Euro bzw. folgendem Kostendeckungsgrad: x %)

 

Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Hoisdorf vor dessen Entscheidung vorliegen.

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Sachverhalt

Zuletzt erfolgte eine Kalkulation für den Zeitraum ab 2023. Die Gemeinde hatte seinerzeit beschlossen, lediglich 80% der ermittelten Gebühren auf die Eltern umzulegen. Die Ist-Abrechnung 2023 der Erträge und Aufwendungen wurde nunmehr vorgenommen. 

80% von Gesamtaufwendungen:

122.677 Euro

 

Gebührenerträge:

-110.077 Euro

= 90% Deckung Aufwendungen

Unterdeckung:

12.600 Euro

In Kalkulation 2025 auszugleichen

Gem. § 6 Abs. 2 drittletzter Satz des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ist eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebende Kostenüber- oder -unterdeckung innerhalb der auf die Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen. Die Unterdeckung i.H.v. 12.600 Euro wurde daher in der Gebührenkalkulation 2025 berücksichtigt. 

Für 2025 betragen die ermittelten Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Verpflegung stehen (Catering, Personalkosten Wirtschaftspersonal (anteilig 50,6 Wochenstunden), Abschreibungen Öfen, Speiserestetonne, sonst. Lebensmittel), insgesamt 159.331 Euro zzgl. Unterdeckung 2023 = 171.931 Euro für 128 genehmigte Kita-Plätze.  

Ausgehend von der geschätzten Durchschnittsbelegung (124 Kinder) und einem Kostendeckungsgrad von 100% ergibt sich eine monatliche Gebühr pro Kind in Höhe von 115,30 Euro (derzeit 84,10 Euro = 80% Kostendeckung). 

Gem. § 31 Abs. 2 KiTaG ist die Kalkulation der Verpflegungskosten der Elternvertretung und dem Beirat offenzulegen. Eine generelle Offenlegung der Kalkulation für die Allgemeinheit gilt demnach nicht, daher sind die Anlagen nichtöffentlich, da hieraus Rückschlüsse auf Personalkosten Einzelner gezogen werden könnten.

Die Sitzungsvorlage mit den nichtöffentlichen Anlagen wird zusammen mit der Beschlussempfehlung des FA Hoisdorf (geplant 24.09.2024) dem Kita-Beirat zur Weiterleitung an die Elternvertretung und die übrigen Beiratsmitglieder zur Verfügung gestellt. Der Beirat gibt eine Stellungnahme ab, die der Gemeindevertretung vor dessen Entscheidung vorliegen muss.

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, die separat zur Beratung als Sitzungsvorlage bereitgestellt wird.  

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Finanz. Auswirkung

Erwartete Gebührenerträge i.H.v. ca. 170.000 Euro zur Deckung der laufenden Kosten 2025 und der Unterdeckung 2023

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