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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/001/0147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, dem AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (AWO Interkulturell - Migrationsberatungsstelle im Kreis Stormarn) eine Zuwendung in Höhe von 6.253,13 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 331000 Förderung von Trägern der Wohlfahrt berücksichtigt.

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Sachverhalt

Der AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (AWO Interkulturell) hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 6.253,13 € gestellt. 

Die Zuwendung wird beantragt für die Kofinanzierung von 1,75 Vollzeitstellen für die Migrationsberatungsstelle im Kreis Stormarn inklusive Verwaltungs- und Sachkosten.

Die AWO begründet die Notwendigkeit zur Förderung wie folgt: „Uns drohen jährlich Kürzungen der Migrationsdienste, gegen die wir uns auf Landes- und Bundesebene jedes Jahr einsetzen und die Politik vor der Bedeutsamkeit der Migrationsberatung überzeugen müssen. Durch die fehlende Vollfinanzierung aller Migrationsberatungsdienste müssen wir jedes Jahr mindestens 10 % Eigenmittel einbringen, die uns durch die steigenden Personalkosten kaum möglich sind. Hier sind wir auf Unterstützung der Städte, Kreise und Kommunen angewiesen. Ohne eine verlässliche finanzielle Unterstützung können wir die vorhandenen Beratungsangebote nicht mehr im bisherigen Umfang aufrechterhalten.“

 

Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben der Migrationsberatungsstelle im Kreis Stormarn ergibt sich ein Überschuss/Fehlbetrag von 0,00 €, sofern alle beantragten Zuwendungen bewilligt werden. Die Ausgaben sind geplant mit rund 172.600,00 €, ebenso die Einnahmen einschließlich der beantragten Zuwendungen. Die beantragte Zuwendung hat sich gegenüber 2024 aufgrund steigender Personal- und Verwaltungskosten erhöht. Die AWO Interkulturell hat für die Konfinanzierung der 1,75 Vollzeitstellen anderweitig Zuwendungen in Höhe von rund 166.300 € beantragt.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

 

Für das Haushaltsjahr 2024 wurde der AWO Interkulturell zur Kofinanzierung von 1,75 Vollzeitstellen ein Betrag in Höhe von 4.694,34 € als Zuwendung gewährt.

 

Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zum 31.03.2026 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

6.253,13 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2025

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