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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/001/0145

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, dem AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (AWO Interkulturell - Migrationsberatungsstelle im Kreis Stormarn) eine Zuwendung in Höhe von 3.502,55 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 331000 Förderung von Trägern der Wohlfahrt berücksichtigt.

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Sachverhalt

Der AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (AWO Interkulturell) hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 3.502,55 € gestellt. 

Die Zuwendung wird beantragt für die Kofinanzierung von 1,25 Vollzeitstellen für die Migrationsberatungsstelle im Kreis Stormarn inklusive Verwaltungs- und Sachkosten.

Die AWO begründet die Notwendigkeit zur Förderung wie folgt: „Wir bieten in Reinbek neben Deutschkursen verschiedene interkulturelle Projekte und Bundes- und Landesgeförderte Beratungsangebote für Zugewanderte sowie Geflüchtete und ihren Familien an, die auch von den Zugewanderten und Geflüchteten aus den umliegenden Ämtern und Gemeinden im Süden des Kreises Stormarn in Anspruch genommen werden. Damit sind wir die einzige migrationsspezifische Beratungsstelle im Süden des Kreises Stormarn. Durch steigende Personalkosten sind wir nicht mehr in der Lage, die erforderlichen Kofinanzierungsmittel in der Migrationsberatung alleine zu erbringen. Hier sind wir auf die Unterstützung der Städte, Kreise und Kommunen angewiesen. Ohne eine verlässliche finanzielle Unterstützung können wir die vorhandenen Beratungsangebote nicht mehr im bisherigen Umfang aufrechterhalten.“

 

Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben der Migrationsberatungsstelle im Kreis Stormarn ergibt sich ein Überschuss/Fehlbetrag von 0,00 €, sofern alle beantragten Zuwendungen bewilligt werden. Die Ausgaben sind geplant in Höhe von rund 123.150,00 €, ebenso die Einnahmen einschließlich der beantragten Zuwendungen. Die beantragte Zuwendung hat sich gegenüber 2024 aufgrund steigender Personal-, Verwaltungs- und Sachkosten erhöht. Die AWO Interkulturell hat für die Kofinanzierung der 1,25 Vollzeitstellen anderweitig Zuwendungen in Höhe von rund 119.600,00 € beantragt.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.


Für das Haushaltsjahr 2024 wurde der AWO Interkulturell zur Kofinanzierung von 1,25 Vollzeitstellen ein Betrag in Höhe von 2.634,59 € als Zuwendung gewährt.


Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zum 31.03.2026 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

3.502,55 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2025

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