Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/001/0144
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag Hospiz Lebensweg gGmbH für 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss des Amtes Siek
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Vorberatung
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24.09.2024
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Erledigt
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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01.10.2024
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss beschließt, der Hospiz Lebensweg gGmbH eine Zuwendung in Höhe von 2.000,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2026 vom Antragsteller einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 Produkt 331000 Förderung von Trägern der Wohlfahrt berücksichtigt.
Sachverhalt
Die Hospiz Lebensweg gGmbH mit Sitz in Bad Oldesloe hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 2.000,00 € zur finanziellen Unterstützung an den Betriebskosten des stationären Hospizes Lebensweg für das Haushaltsjahr 2025 gestellt. Da nur 95% der Gesamtkosten von den Kostenträgern, den Krankenkassen, übernommen werden, müssen 5% der Betriebskosten über Spenden oder andere finanzielle Unterstützung eingeworben werden.
Die Zuwendung wird beantragt für die finanzielle Unterstützung an den Betriebskosten und für weitere Maßnahmen, die über den Rahmenvertrag hinausgehen. Dazu gehören z.B. besondere Seelsorge, Trauerbegleitung und Unterstützungsangebote für Angehörige.
Ohne den Zuschuss des Amtes wäre eine Finanzierung nicht möglich. Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben des Hospizes für 2025 ergibt sich ohne sonstige finanzielle Unterstützung ein Fehlbetrag von rund 413.000 €.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Für die Jahre 2023 und 2024 wurde durch das Amt ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 2.000,00 € gewährt.
Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zum 31.03.2026 einzureichen.