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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/001/0136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband Schleswig-Holstein e.V. eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 331000 Förderung von Trägern der Wohlfahrt berücksichtigt.

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Sachverhalt

Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband Schleswig-Holstein e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 1.000,00 € für das Haushaltsjahr 2025 gestellt. 

Die Zuwendung wird beantragt für die finanzielle Unterstützung an den Personalkosten für die Ehrenamtskoordination und für die allgemeine Sozialberatung. Dies umfasst eine Stelle, die mit 30 Stunden pro Woche besetzt ist. Mit der Zuwendung und einem Eigenanteil von 200,00 € entspricht das ungefähr 41 Stunden für das Jahr 2025. Das geht aus der vorgelegten Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben für die o.g. Stelle hervor. Eine Gesamtdarstellung wurde nicht vorgelegt, mit der Begründung, dass aufgrund der Größe der Organisation eine Aufschlüsselung des gesamten Haushaltsplans nicht im Verhältnis zu der beantragten Zuwendung stünde.

Der Nutzen für die Allgemeinheit umfasst im Wesentlichen die Punkte Teilhabe am sozialen Leben/Überwinden von Einsamkeit, Selbstwirksamkeit und Selbsthilfe und Informationsverbreitung. Außerdem gibt es ein vielfältiges Angebot für Betroffene. Nähere Informationen gibt es auf der Webseite der DMSG.

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie, mit Ausnahme der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben - auf diese kann verwaltungsseitig aus den genannten Gründen verzichtet werden - wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beilegen des vollständigen Antrags verzichtet.

Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2026 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

1.000,00 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2025

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