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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/001/0134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, dem Verein Frauen helfen Frauen Stormarn e.V. eine Zuwendung in Höhe von 1.100,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 331000 Förderung von Trägern der Wohlfahrt berücksichtigt.

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Sachverhalt

Der Verein Frauen helfen Frauen Stormarn e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 1.100,00 € gestellt.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

 

Die Zuwendung wird beantragt für die Beratung und Begleitung von betroffenen Frauen und Mädchen aus dem Wohnumfeld Siek. Die Maßnahmen sind ein Notruf für vergewaltigte und misshandelte Frauen und Mädchen, psychosoziale Beratung und Beratung bei häuslicher Gewalt nach § 201a Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (LVwG). Ohne den Zuschuss des Amtes wäre eine Finanzierung nicht möglich. Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben des Vereins für 2024 ergibt sich ein Überschuss/Fehlbetrag in Höhe von 0,00 €.

 

Der Verein erläutert dazu:

"1.1 Erläuterung zur Maßnahme

 

Die Frauenberatungsstelle leistet professionelle und qualifizierte Arbeit und bietet problem- und geschlechtsspezifische Unterstützungsangebote zu Krisenintervention, Beratung und Begleitung von Frauen und Mädchen, fachlicher Vernetzung sowie Präventionsangebote.

 

Die Frauenberatungsstelle von Frauen helfen Frauen Stormarn e. V. bietet als Fachberatungsstelle des Kreises im Fachbereich Notruf Unterstützung, wenn Frauen von Gewalt betroffen sind. Dabei geht es vor allem um die Unterstützung von Frauen, die häusliche und/oder

sexualisierte Gewalt erfahren haben. In Stormarn ist Frauen helfen Frauen Stormarn e. V. die einzige Anlaufstelle für Frauen, die organisierte sexualisierte und /oder rituelle Gewalt erfahren haben. Zudem besteht ein Angebot der psychosozialen Beratung für Frauen bei Trennung und Scheidung sowie in Lebenskrisen.

 

Die Frauenberatungsstelle von Frauen helfen Frauen Stormarn e. V. ist die einzige anerkannte Fachstelle im Kreis Stormarn nach §201a Landesverwaltungsgesetz für die Beratung nach polizeilicher Wegweisung in Fällen häuslicher Gewalt. Seit 2023 verzeichnen wir steigende Zahlen bei den polizeilichen Datenübermittlungen. Anfang dieses Jahres wurde bundesweit die polizeiliche Definition von häuslicher Gewalt erweitert. Neben der bisherigen Partnerschaftsgewalt fallen jetzt alle Fälle häuslicher Gewalt unter die Definition. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht einschätzbar, in wieweit in Folge dessen die Zahl der Datenübermittlungen zusätzlich ansteigen wird und damit auch der  (Erst)Beratungsaufwand der §201a-Beratungsstellen.

 

Durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch Deutschland in 2017 ist der Auftrag zur Umsetzung auch an die Frauenberatungsstellen ergangen. Im Jahr 2021 haben wir uns im Rahmen eines landesweiten Pilotprojektes an der Einführung eines Hochrisikomanagements in Stormarn beteiligt, das dadurch in der Region etabliert worden ist und nun zum Standardprozedere gehört. Die Bearbeitung von Hochrisikofällen

fordert von allen Beteiligten einen hohen Aufwand an zusätzlich einzubringenden Ressourcen, insbesondere für die Frauenfachberatungsstellen, wenn die betroffenen Frauen prozessorientiert begleitet werden möchten oder zeitnah in eine Zuflucht (zB ein Frauenhaus) weitergeleitet werden

müssen.

 

Auf Beratungsanfragen reagieren wir mit einem zeitnahen Erstgesprächsangebot. Zeigt sich in diesem Gespräch ein weitergehender Beratungsbedarf, entscheidet die Aktualität und Dringlichkeit des Anliegens darüber, ob eine Frau anschließend einen fortlaufenden Beratungsplatz erhält. Akute Gewalterfahrungen von Frauen* (sexualisierte Gewalt oder häusliche Gewalt via Datenübermittlung der Polizei oder wenn Frauen sich selbst melden) werden immer vorrangig behandelt. Sind die Beratungskapazitäten ausgeschöpft, kommen darüber hinaus eingehende Beratungsanfragen auf eine Warteliste.

 

Vor dem Hintergrund der Istanbul Konvention und der bundesweiten Initiative des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs „Schule gegen sexuelle Gewalt", haben wir die AG Schutzkonzept 2019 mitgegründet, deren Schirmherr unser Landrat Herr Dr. Görtz ist.

 

Zur AG Schutzkonzept gehören 7 Kooperationspartnerinnen, die Schulen im Kreis Stormarn unterstützen, Schutzkonzepte zu implementieren. Dazu gehört u.a. Interventionspläne sowie Präventionsangebote für Schülerinnen zu etablieren und Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt für Lehrerinnen und Schulangestellte durchzuführen. Unsere Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe wurde in den ersten Jahren über Stiftungsgelder finanziert. Seit 2023 werden 5 Wochenarbeitsstunden über den Jugendhilfeausschuss des Kreises finanziert und für das Jahr 2025 stellen wir einen Antrag in gleicher Höhe. Damit leistet der Kreis einen weiteren wichtigen Beitrag zum besseren Schutze der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.

 

Seit vielen Jahren unterstützen wir Klientinnen, die rituelle und/oder organisierte sexualisierte Gewalt erfahren haben. Diese haben nicht selten also Folge der erlebten Gewalt eine Dissoziative Identitätsstruktur, DIS (eine im Internationalen Klassifikationsverzeichnis der psychischen Erkrankungen, ICD 11, anerkannte Diagnose) entwickelt. Kern dieser Überlebensstrategie eine extreme Form der Dissoziation und erfordert ein spezielles Beratungssetting. Dazu gehören z.B. ein erweiterter zeitlicher Rahmen für die einzelnen Sitzungen, höhere Beratungsfrequenz, Kontaktangebote zwischen den einzelnen Sitzungen(per Mail oder Telefon), Begleitung bei Ärztinnen- und Behördenbesuchen sowie andere Formen der Begegnung. Die Rahmenbedingungen werden mit den Klientinnen besprochen und angepasst. Ein verlässlicher Rahmen ist von ganz besonderer Bedeutung für DIS-Klientinnen. Tatsache ist, dass gerade für diese Klientinnen das Hilfesystem meist unzureichend ist, d.h. diese Klientinnen oftmals nicht die Unterstützung erhalten, die für sie notwendig wäre. Dank einer Stiftung konnten wir vor etlichen Jahren eine Peer-Mail-Beratung für Betroffene von ritueller Gewalt und/oder sexualisierter Gewalt sowie Angehöriger etablieren. Seit Januar 2024 finanzieren wir dieses bundesweit einmalige Angebot aus unseren Eigenmitteln.

 

1.2 Erläuterungen zur Finanzierung

 

Unser Angebot können wir in dem Umfang nur aufrechterhalten, wenn auch die neu hinzugekommenen Aufgabenbereiche (s.o.), wie das Hochrisikomanagement und die Mitarbeit in der AG Schutzkonzepte ebenfalls finanziell abgesichert sind. Wie immer sind wir gern bereit, die Inhalte unserer Arbeit eingehend zu erläutern.

 

Im Sinne aller hilfesuchenden Frauen ist unser größtes Bestreben, das bestehende Beratungsangebot in diesem Umfang aufrecht zu erhalten.

 

Die Finanzsituation wird aufgrund der kontinuierlichen Kostensteigerungen, besonders hervorzuheben sind die Tariferhöhungen im TV-L 2023, immer angespannter. Wir freuen uns daher, durch sparsame Haushaltsführung auch in diesem Jahr ohne Erhöhungsanträge auszukommen.

 

Absehbar ist jedoch, dass die Finanzierung dieses Fachbereichs im Haushaltsjahr 2026 nicht ohne außerplanmäßige Erhöhungen der Zuwendungen auskommen wird."

 

Für die vorherigen Jahre wurde durch das Amt ebenfalls eine Zuwendung von 1.100,00 € gewährt.

 

Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2026 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

1.100,00 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2025

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