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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Aufstellungsbeschluss
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet der Flurstücke 240 und 242, östlich angrenzend an das Grundstück "Reinbeker Straße 5", nördlich der Bebauung "Jägerstieg", die 39. Änderung aufgestellt. 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
- Sicherung der städtebaulichen Ordnung
- Schaffung von Wohnraum, insbesondere unter dem Aspekt der Nachverdichtung.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro BCS STADT+REGION, Maria-Goeppert-Straße 1,23562 Lübeck, beauftragt.

 

b) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden, wie als Anlage zur Vorlage 2024/006/0228 beigefügt, gebilligt.

 

c) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen. Parallel dazu sind die Unterlagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.

Die frühzeitige Unterrichtung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Der Antragsteller hat um die Ausweisung einer Baufläche auf dem Flurstück 242 gebeten.

 

Das Grundstück ist derzeit nicht überplant, grenzt südlich, westlich und nördlich aber an bestehende Bebauungspläne an.

 

Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens wäre das Grundstück durch Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8A (neu) – Teilbereich II zu überplanen.

Die Gemeinde hat der Änderung des Bebauungsplanes im Grundsatz bereits zugestimmt und das Planverfahren nach § 13a BauGB (vereinfachtes Verfahren) eingeleitet.

Aus den Stellungahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen ist, hat sich ergeben, dass das Verfahren nach § 13a nicht angewendet werden kann. Stattdessen ist ein Regelverfahren durchzuführen. Das Bebauungsplanverfahren wird entsprechend.
Dies beinhaltet aber auch die Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Der Vorhabenträger wurde über den Sachverhalt informiert und bittet um die Umstellung des Verfahrens in ein Regelverfahren nebst Flächennutzungsplanänderung.

 

Um die erforderliche Flächennutzungsplanänderung einzuleiten, ist der Aufstellungsbeschluss, der Planentwurf sowie die frühzeitige Beteiligung zu beraten.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gesichert.

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Anlagen

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