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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0253-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf hebt die "Satzung der Gemeinde Hoisdorf über die Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten" zum 30.09.2024 auf. Die Aufhebung ist öffentlich bekanntzumachen. 

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Sachverhalt

Auf die ursprüngliche Vorlage wird inhaltlich verwiesen. Diese wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung Hoisdorf am 22.07.2024 an den Finanzausschuss verwiesen. Mit dem FA-Vorsitzenden wurde die nachfolgend aufgeführte Sachverhaltsergänzung erörtert. Eine Beschlussfassung erfolgt direkt in der Sitzung der Gemeindevertretung in 09/2024, um hier rechtzeitig vor dem Beginn des Abrechnungszeitraums ab 01.11.2024 eine Aufhebung der Satzung zu erwirken.

Alle Hoisdorfer Schülerinnen und Schüler (SuS) von Klassenstufe 5-10, die eine weiterführende Schule des Schulverbandes Großhansdorf besuchen, erhalten ab dem 01.09.2024 ein kostenloses Deutschlandticket über OLAV (s. Link - hier können anschaulich die jetzt geltenden Regelungen eingesehen werden). 

Alle anderen SuS können ein ermäßigtes Deutschlandticket für 29 Euro erwerben. Hierunter fallen auch die SuS der Klassenstufe 11-13. 

In den vergangenen Jahren haben jeweils 2 SuS ab Klassenstufe 11 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für die Wintermonate Kostenerstattungen beantragt. Eine Aufrechterhaltung der Hoisdorfer Satzung ist nicht möglich, da sich die Grundlage (Schülerbeförderungssatzung des Kreises Stormarn) geändert hat. Allenfalls könnte eine Änderung der Satzung beschlossen werden, die dann nur noch die SuS ab Klasse 11 bis zum 18. Geburtstag berücksichtigt. Dies ist kommunalrechtlich allerdings nicht unbedenklich, denn Satzungen regeln Angelegenheiten der Allgemeinheit, bei 2 "Fällen" pro Jahr kann man jedoch nur von Einzelfällen sprechen.  

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Finanz. Auswirkung

Der Haushaltsansatz bei 1500.241000.5318000 in Höhe von derzeit ca. 3.000,00 Euro entfällt ab 2025.

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