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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0073-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, im Falle von außerordentlichen Gruppenschließungen ohne Notbetreuung in der Waldpiraten Kita Hoisdorf für den Zeitraum 01.07.2024 bis zum 31.07.2025,

1. eine Erstattung des Elternbeitrages ab einem personalbedingten Schließzeitraum von vollen 2 Wochen (10 Betreuungstage), die nicht zusammenhängend liegen müssen, in Höhe des regulären Monats-Elternbeitrages des betroffenen Kindes. Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf des Kita-Jahres 2024/2025.

2. keine Erstattung der Verpflegungsgebühren, da das Mittagessen in der Kita abgeholt werden kann.

Alternativ:

Es erfolgt weder eine Erstattung für Elternbeiträge noch für Verpflegungsgebühren.

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Sachverhalt

Es kommt immer wieder zu Personalausfällen in einigen Gruppen der Waldpiraten Kita Hoisdorf und damit verbunden zu außerordentlichen Schließungen, da der vorgeschriebene Fachkräfteschlüssel nicht eingehalten werden konnte. Aufgrund der insgesamt angespannten Personalbesetzung kann oftmals während dieser Schließungen keine Notbetreuung in anderen Gruppen stattfinden, sodass alle Kinder der betreffenden Gruppen nicht in die Kita kommen können.

Grundsätzlich sieht das KiTaG keine Erstattung der Elternbeiträge vor. Gemäß Kommentierung zu § 31 Abs. 1 KiTaG ist für die Höhe des monatlichen Elternbeitrages nicht entscheidend, ob das Gruppenangebot – aus welchen Gründen auch immer – planwidrig entfällt. Daher führen z. B. wegen eines Arbeitskampfs oder aus sonstigen Gründen entfallende Betreuungsangebote nicht zu einer Reduktion des zulässigen Elternhöchstbetrags.

Gleichwohl kann die Gemeinde entscheiden, ob sie die anteiligen Elternbeiträge auf freiwilliger Basis erstattet. In den Jahren 2023 und 2024 kam es bereits zu außerordentlichen Schließungen in einigen Gruppen. Hier wurden in der Gemeindevertretung Hoisdorf vom 27.02.2023 und 18.12.2023 Gebührenerstattungen ab insgesamt 10 außerordentlichen Schließtagen pro Gruppe beschlossen. 

Im Falle dessen, dass die Gemeinde für die im KiTa-Jahr 2024/2025 angefallenen Gruppenschließungen Elternbeitragserstattungen beschließt, sollte der Aufwand in jedem Fall wieder so minimiert werden, dass die Eltern nach Ablauf des KiTa-Jahres 2024/2025 (31.07.2025) pro Gruppe eine Erstattung der Elternbeiträge durch die Verwaltung erhalten. Die Fehlzeiten aufgrund Gruppenschließungen pro Kind wären von der Kita-Leitung zu dokumentieren.

Anders verhält es sich bei der Verpflegungsgebühr. Bei außerordentlichen (kurzfristigen) Gruppenschließungen kann das Mittagessen in der Regel nicht mehr abbestellt werden. Den betroffenen Eltern wurde daher angeboten, das Mittagessen aus der Kita abzuholen, sodass hierfür keine Gebührenerstattung erfolgen sollte.

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Finanz. Auswirkung

 Abhängig von der Entscheidung der Gemeinde.

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