Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/005/0252
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Dienstanweisung zur Einführung eines alternativen Entgeltanreiz-Systems nach § 18 a TVöD
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Martina Derday
- Aktenzeichen:
- 111.510
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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17.09.2024
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Sachverhalt
Die Einführung von Leistungsentgelten wird als Herzstück der Tarifreform im öffentlichen Dienst vom 13.09.2005 angesehen. Die tarifvertraglichen Regelungen in§ 18 TVöD-VKA geben den öffentlichen Arbeitgebern von Bund und Kommunen die Möglichkeit, über eine variable Bezahlung auf die Leistung des Einzelnen und den Erfolg der Verwaltung/des Unternehmens einzuwirken. Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsdifferenzierende Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt.
Die Bedeutung der Regelungen zum Leistungsentgelt geht weit über die Bereitstellung von Werkzeugen zur Honorierung und Anerkennung von Leistungsbereitschaft und Ergebnisorientierung hinaus. Den öffentlichen Arbeitgebern wird die Chance geboten, die Entgeltgestaltung auch in den Dienst der Verfolgung ihrer strategischen Ziele zu stellen. Nicht die Möglichkeit zur Verteilung von Geld an verdiente Leistungsträger ist das Novum, sondern die Verknüpfung der Gewährung von Leistungsentgelten zur Motivation aller Beschäftigten, insbesondere der Leistungsträger, mit der Verfolgung von Verwaltungszielen / Unternehmenszielen zu verknüpfen, um damit gezielt steuern zu können.
Kernstück der bisher abgeschlossenen Dienstanweisung über die Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) vom 23.12.2021 war der Abschluss von individuellen bzw. Team-Zielen zwischen den Mitarbeitenden des Bauhofes Siek und dem Bürgermeister. Nach Auswertung des individuellen Zielerreichungsgrades wurde das Leistungsentgelt für jeden einzelnen Mitarbeitenden berechnet und mit den Entgelten im Mai des Folgejahres zur Auszahlung gebracht.
Mit Änderungstarifvertrag vom 25.10.2020 haben die Tarifvertragsparteien den § 18a TVöD-VKA eingeführt. Mit dieser Vorschrift wird es den Arbeitgebern im kommunalen Bereich ermöglicht, das Budget nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA ohne Abschluss von individuellen bzw. Team-Zielen auszukehren.
Mit der Tarifänderung wurde die Möglichkeit geschaffen, dass das für die leistungsorientierte Bezahlung vorgesehene Gesamtbudget teilweise oder vollständig für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung und der Nachhaltigkeit verwendet werden kann, ohne dass in irgendeiner Form eine individuelle Leistung erbracht wird.
Die beigefügte Dienstanweisung zielt darauf ab, das gesamte für die leistungsorientierte Bezahlung vorgesehene Budget im Umfang von 100 % umzuwidmen und den Mitarbeitenden des Bauhofes der Gemeinde Siek als Sonderzahlung zur Verfügung zu stellen. Ein Abschluss von individuellen bzw. Team-Zielen entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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364,6 kB
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82,9 kB
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