Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/003/0176
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag SoVD e.V. Ortsverband Siek/Brunsbek für 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Gemeinde Brunsbek
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Brunsbek
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Entscheidung
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04.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Verein Sozialverband Deutschland e.V. Ortsverband Siek/Brunsbek eine Zuwendung in Höhe von 300,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2026 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 bei Produkt 331000 Förderung von Trägern der Wohlfahrt berücksichtigt.
Sachverhalt
Der Verein Sozialverband Deutschland e.V. Ortsverband Siek/Brunsbek hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 300,00 € gestellt.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Die Zuwendung wird beantragt für die finanzielle Unterstützung der Wohlfahrtspflege. Dazu gehören Ausgaben für die Aufwandsentschädigung des Vorstandes, für Veranstaltungen wie die Jahreshauptversammlung, den Volkstrauertag, die Weihnachtsfeier sowie Vorstandssitzungen und für die Mitgliederbetreuung. Gemäß der Gegenüberstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben für 2025 sind für die Einnahmen, inklusive der beantragten Zuwendungen, und die Ausgaben jeweils 2.200,00 € geplant.
Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde ebenfalls eine Zuwendung von 300,00 € gewährt.
Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2026 einzureichen.