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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung befürwortet die Anordnung und Aufstellung von beidseitigen Halteverbotsschildern im Achtern Diek gemäß Anlage.

Die Verwaltung wird um entsprechende Ausführung gebeten. 

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Sachverhalt

In der Straße Achtern Diek wird in Höhe der Häuser Nr. 69-75 auf der rechen Seite vermehrt geparkt. Der Bauhof kommt mit seinen Maschinen (Unimog insbesondere im Winter mit Schneeschild) häufig nicht vorbei. Ähnliche Behinderungen können bei möglichen Rettungseinsätzen erwartet werden. 

Bei einem einseitigen Haltverbot, wird vermutlich künftig auf der Gegenseite geparkt. Weitere Parkflächen stehen in der Fortführung des Straßenverlaufes durch eine Straßenverbreiterung weiter zur Verfügung.   

Es wird daher beabsichtigt, ein doppelseitiges Haltverbot anzuordnen.

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Finanz. Auswirkung

Für vier Haltverbotsschilder und vier Pfosten inkl. Befestigungsmaterial werden max. 400 € brutto veranschlagt. Aufstellung kann kostenneutral durch den Bauhof erfolgen.  

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Anlagen

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