Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0267
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Verpflegungsgebühren Offene Ganztagsschule Hoisdorf ab 01.02.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 211.120.4-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Schul- und Sozialausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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18.09.2024
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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Sachverhalt
Zuletzt wurden Benutzungs- und Verpflegungsgebühren zum 01.02.2023 kalkuliert und beschlossen. Hier wurde ein Kostendeckungsgrad von 50% bei den Benutzungsgebühren und 100% bei den Verpflegungsgebühren berücksichtigt.
Benutzungsgebühren:
Es erfolgte eine IST-Abrechnung für das Jahr 2023. Die Überdeckung i.H.v. 1.333 Euro ist mit der Kalkulation 2025 auszugleichen und wurde dementsprechend berücksichtigt. In der Kalkulation 2025 wurden die Entgelte der Beschäftigten entsprechend der seinerzeit beschlossenen Änderungen der Arbeitszeiten und Neueinstellungen angepasst. Weiterhin wurden 50% der Aufwendungen für die FSJler eingeplant, da diese Vollzeit arbeiten und am Nachmittag in der OGS eingesetzt werden. Es sind Gesamtaufwendungen i.H.v. 504.353 Euro geplant, die über Verteilerschlüssel auf die einzelnen Kostenträger umgelegt werden.
Bei einer Kostendeckung von 50% der Gesamtaufwendungen ergeben sich folgende monatliche Benutzungsgebühren (außer Kursgebühr, hier halbjährlich pro Kurs):
Das von der Gemeinde zu tragende Defizit beläuft sich auf ca. 252.000 Euro, sofern sich die Anmeldezahlen im 2. Schulhalbjahr nicht verändern.
Verpflegung:
Bei einer Kostenbeteiligung von 100% der Eltern ergeben sich nachfolgend aufgeführte monatliche Gebühren:
Abweichende Gebührenfestsetzungen sind möglich, führen jedoch zu einer Änderung der geplanten Gebührenerträge und zur Veränderung des Anteils der Gemeinde an den Kosten. Die Gebühren sind in die OGS-Satzung, welche gesondert zur Beratung vorgelegt wird, aufzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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129,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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88,6 kB
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