Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0267

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt für den Zeitraum ab dem 01.02.2025 (Beginn neues Schulhalbjahr) die gem. Sitzungsvorlage errechneten Benutzungs- und Verpflegungsgebühren. Die Benutzungsgebühren sind zu 50%, die Verpflegungsgebühren zu 100% umzulegen.

Reduzieren

Sachverhalt

Zuletzt wurden Benutzungs- und Verpflegungsgebühren zum 01.02.2023 kalkuliert und beschlossen. Hier wurde ein Kostendeckungsgrad von 50% bei den Benutzungsgebühren und 100% bei den Verpflegungsgebühren berücksichtigt. 

Benutzungsgebühren:

Es erfolgte eine IST-Abrechnung für das Jahr 2023. Die Überdeckung i.H.v. 1.333 Euro ist mit der Kalkulation 2025 auszugleichen und wurde dementsprechend berücksichtigt. In der Kalkulation 2025 wurden die Entgelte der Beschäftigten entsprechend der seinerzeit beschlossenen Änderungen der Arbeitszeiten und Neueinstellungen angepasst. Weiterhin wurden 50% der Aufwendungen für die FSJler eingeplant, da diese Vollzeit arbeiten und am Nachmittag in der OGS eingesetzt werden. Es sind Gesamtaufwendungen i.H.v. 504.353 Euro geplant, die über Verteilerschlüssel auf die einzelnen Kostenträger umgelegt werden.  

Bei einer Kostendeckung von 50% der Gesamtaufwendungen ergeben sich folgende monatliche Benutzungsgebühren (außer Kursgebühr, hier halbjährlich pro Kurs):

Das von der Gemeinde zu tragende Defizit beläuft sich auf ca. 252.000 Euro, sofern sich die Anmeldezahlen im 2. Schulhalbjahr nicht verändern. 

 

Verpflegung:

Bei einer Kostenbeteiligung von 100% der Eltern ergeben sich nachfolgend aufgeführte monatliche Gebühren:

 

Abweichende Gebührenfestsetzungen sind möglich, führen jedoch zu einer Änderung der geplanten Gebührenerträge und zur Veränderung des Anteils der Gemeinde an den Kosten. Die Gebühren sind in die OGS-Satzung, welche gesondert zur Beratung vorgelegt wird, aufzunehmen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Da die Anmeldezahlen für das 2. Schulhalbjahr 2024/2025 geringer ausfallen könnten als angenommen, wurden in der Haushaltsplanung 2025 unter dem Produkt 211000 (Grundschule), Kostenträger 1510 (OGS) geringere Gebührenerträge eingeplant als in den Kalkulationen errechnet.

Reduzieren

Anlagen

Loading...