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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/005/0248

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Siek stimmt der Eintragung im Grundbuch der Gemeinde Siek wie im Sachverhalt dargestellt zu.

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Sachverhalt

Mit Zuwendungsbescheid vom 05.07.2023 wurde dem SV Siek für das Vorhaben „Modernisierung der Flutlichtanlage auf LED-Beleuchtung zwecks Optimierung der Funktionstüchtigkeit der Anlage sowie Senkung der Betriebskosten bzw. des Energiebedarfs auf dem Sportgelände“ eine nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) aus Mitteln des Landesprogramms ländlicher Raum in Höhe von bis zu 24.146,84 € im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung bewilligt. Um die Auszahlung an den SV Siek zu ermöglichen, ist folgende im Bescheid genannte Bedingung zu erfüllen:

"Die Zuwendung wird unter folgender Bedingung gewährt:

Im vorliegenden Fall ist nicht der Zuwendungsempfänger Eigentürmer des Grundstückes, auf dem das zu fördernde Vorhaben umgesetzt werden soll. Eigentümer des Grundstücks des Grundbuchs von Siek, Blatt 223, Gemarkung Siek, Flur 6, Flurstück 24/3 ist die Gemeinde Siek. Entsprechend Ziffer 6.4 der Richtlinie zur Förderung der Umsetzung von LEADER in  Schleswig-Holstein vom 17. September 2020 muss der Zuwendungsempfänger jedoch aufgrund einer eigenen Rechtsposition in der Lage sein, den Zuwendungszweck während der Zweckbindungsfrist sicherzustellen. Ein entsprechender Pachtvertrag vom 17./20.01.2023 für eine Nutzungsdauer von 25 Jahren ist für die Fläche geschlossen worden. Dies ist jedoch noch gesondert durch einen Grundbucheintrag abzusichern.

Daher wird die Zuwendung unter folgender auflösenden Bedingung gewährt: Der Nachweis der Eintragung der Dienstbarkeit im vorgenannten Grundbuch ist spätestens mit Einreichung des ersten Zahlungsantrages vorzulegen. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, entfällt die mit diesem Bescheid gewährte Zuwendung."

Der SV Siek ist am 27.07.2024 an den Bürgermeister herangetreten, da die Auszahlung beantragt werden sollte und dabei auffiel, dass die Grundbucheintragung bisher noch nicht vorliegt.

Das den Zuschuss gewährende Landesamt hat auf Nachfrage des Amtes nochmals bestätigt, dass die Grundbucheintragung für die Zahlung der Zuschusses unabdingbar ist. 

Der SV Siek wurde gebeten einen Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums zu stellen, da dieser am 30.09.2024 endet und voraussichtlich das Verfahren der Grundbucheintragung bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sein wird.

Der Gemeinde Siek obliegt die Entscheidung, ob der Grundbucheintragung zugestimmt wird.

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Finanz. Auswirkung

Ggf. Kosten für die Eintragung einschl. Notar, sofern der SV Siek diese nicht trägt.

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