Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/002/0126
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag Schützenverein Brunsbek u.U. e.V. für 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Braak
|
Entscheidung
|
|
|
12.08.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Schützenverein Brunsbek u.U. e.V. keine Zuwendung für das Jahr 2024 zu gewähren, da die Antragsfrist gemäß 6.1 der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen bereits am 31.08.2023 abgelaufen ist und Haushaltsmittel in der beantragten Höhe nicht zur Verfügung stehen.
Sachverhalt
Der Schützenverein Brunsbek u.U. e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 1.500 € für das Jahr 2024 gestellt. Der Antrag wurde am 18.07.2024 eingereicht. Die Antragsfrist für das Haushaltsjahr 2024 endete bereits am 31.08.2023.
Die Zuwendung wird beantragt für die finanzielle Unterstützung zur Deckung der laufenden Kosten wie Heizöl, Strom, Wasser und Internet und zur Mitgliederförderung.
Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben ergibt sich in 2024 inklusive der beantragten Zuwendungen von insgesamt 4.500 €, 1.500 € bei der Gemeinde Braak und 3.000 € bei der Gemeinde Brunsbek, ein Mehrertrag von rund 600 €.
Haushaltsmittel stünden lediglich in Höhe von 1.300 € zur Verfügung. Eine Zuwendung ist keine unabweisbare Forderung, sodass keine Begründung für eine überplanmäßige Aufwendung vorliegt.
Für das Jahr 2023 wurde eine Zuwendung durch die Gemeinde in Höhe von 1.000 € gewährt.