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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/002/0120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Braak lehnt die Zuwendung in Höhe von 400,00 € für den Getränkewagen an die Landjugend ab, da davon ausgegangen wird, dass ausreichend Eigenmittel vorhanden sind.  

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Sachverhalt

In der Sitzung des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses der Gemeinde Braak am 24.06.2024 wurden Details des geplanten Herbstfestes beraten.

Der Getränkeausschank soll durch die Landjugend erfolgen. Die Landjugend hat darum gebeten, dass die Gemeinde die Kosten für die Anmietung des „Bierwagens“ in Höhe von 400,00 € übernimmt, wenn durch den Getränkeverkauf ein Umsatz von 3.000,00 € nicht erreicht wird. 

Gem. der Zuwendungsrichtlinie der Gemeinde Braak sind Zuwendungen an Dritte nachrangig zu gewähren, vorrangig sind Eigenmittel auszuschöpfen. Es ist nicht zu erwarten, dass durch den Getränkeverkauf Verluste erwirtschaftet werden, die Höhe des Umsatzes ist hier außer Acht zu lassen. Eine Zuwendung kann daher unter Anwendung der Zuwendungsrichtlinie grundsätzlich nicht gewährt werden.  

Sofern die Landjugend wider Erwarten mehr Aufwendungen als Erträge im Zusammenhang mit dem Getränkeverkauf erzielt, könnte im Nachgang zum Herbstfest ein Zuwendungsantrag (Projektförderung) unter Vorlage der Erträge und Aufwendungen gestellt werden, der dann zur Beratung dem BA/FA bzw. der GV vorgelegt wird.  

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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