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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/003/0170

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt nachträglich die Annahme der zweckgebundenen Spende für die Freiwillige Feuerwehr Brunsbek in Höhe von 3.600 € zur Anschaffung von Wärmebildkameras.

 

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Sachverhalt

Der Gemeinde Brunsbek ist eine zweckgebundene Spende für die Freiwillige Feuerwehr Brunsbek für die Anschaffung von Wärmebildkameras in Höhe von 3.600 € zugegangen.

 

Die Spende erfolgt über die Raiffeisenbank Südstormarn Mölln UG aus den Zweckerträgen des Gewinnsparvereins der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V..

 

Zweckgebunden ist die Spende für die Anschaffung von Wärmebildkameras für die drei Ortswehren. Der Spendenbetrag i.H.v. 3.600,00 € ist am 08.07.2024 eingegangen.

 

Über die Annahme von Spenden entscheidet gemäß § 76 Abs.4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) die Gemeindevertretung. Die Gemeinde Brunsbek hat in ihrer Hauptsatzung die Entscheidungskompetenz für die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 € an den Bürgermeister übertragen. Da sich die Spendenhöhe in dem vorliegenden Fall auf einen Betrag von 3.600 € beläuft, entscheidet die Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

 

Erhöhung des Anlagevermögens um den Spendenbetrag bzw. Rechnungsbetrag und Bildung eines Sonderpostens in selber Höhe. Aufwand in Folgejahren im Rahmen der linearen Abschreibung.

 

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