Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0216
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021
Stellungnahme der Gemeinde Stapelfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.101-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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24.07.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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05.08.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Stapelfeld gibt zur Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde Stapelfeld ist von der Änderung nicht direkt betroffen. Sie begrüßt aber dennoch eine zumindest weitere Flexibilisierung des Entwicklungsrahmens, auch wenn dies grundsätzlich für unzureichend gehalten wird, um den Herausforderungen des Wohnungsmarktes begegnen zu können. Schließlich geht der Verordnungsentwurf selbst davon aus, dass durch die verringerte Anrechnung „…voraussichtlich nur wenige zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden können“ (s. Art. 1 Nr. 3 d) bb).
Die Gemeinde würde daher eine vollständige Aufhebung des Wohnbaulichen Entwicklungsrahmens begrüßen, um den dringend benötigten bedarfsgerechten Wohnungsbau für Ältere, die ihr Eigenheim veräußern, für Familien, für Auszubildende und Studierende, ehrenamtlich Tätige in Feuerwehren und Vereinen und insbesondere im Tourismus Beschäftigte im ländlichen Raum realisieren zu können.
Im übrigen wird auf die Stellungnahme des SHGT vom 02.07.2024 verwiesen.
Sachverhalt
Die Landesplanungsbehörde hatte am 11. März 2024 ihre Absicht, die Anrechnung bestimmter Wohneinheiten auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen zu ändern, im Amtsblatt Schleswig-Holstein, Seite 384, bekannt gemacht.
Mit der Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ soll im Plantext des Landesentwicklungsplans der Absatz 3 im Kapitel 3.6.1 geändert werden, in dem der wohnbauliche Entwicklungsrahmen geregelt ist.
Bislang werden Wohnungen, die in Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, zu zwei Drittel auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet. Zukünftig sollen diese Wohnungen nur noch zur Hälfte auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet werden.
Darüber hinaus ist geplant, die nur anteilige Anrechnung auch für andere (flächensparende) kleine Wohneinheiten mit einer Richtgröße von 50 Quadratmetern Wohnfläche gelten zu lassen.
Die Gemeinden sind dazu aufgerufen, bis zum 27. August 2024 Stellung zu nehmen.
Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat aus (zurückliegenden) Beratungsergebnissen mit dem Arbeitskreis Landesentwicklung und dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des SHGT als zuständigen Fachausschuss eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung abgegeben. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
Die Stellungnahme des SHGT soll auch den Gemeinden eine Hilfestellung zur Abgabe einer eigenen Stellungnahme bieten. Gemeinden sind daher herzlich eingeladen, einzelne Abschnitte für ihre Stellungnahmen zu verwenden oder im Rahmen der Stellungnahmen im Übrigen auf die Stellungnahme des SHGT zu verweisen.
Die gesamten Unterlagen zum jetzigen Beteiligungsverfahren finden Sie unter BOB-SH Landesplanung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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138 kB
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3
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(wie Dokument)
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125,3 kB
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