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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Hoisdorf. 

Der in dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellte Jahresfehlbetrag beträgt 431.027,82 €.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 431.027,82 € ist gegen die Ergebnisrücklage zu buchen.

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Sachverhalt

Aufgrund des §91der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde Hoisdorf zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§92Abs. 5 GO) obliegt dem Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf die Prüfung des Jahresabschlusses. 

Der Prüfungsinhalt ergibt sich aus §92Abs. 1 GO:

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind mit allen Unterlagen dahin zu prüfen, ob

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

Die Prüfung kann nach pflichtgemäßen Ermessen beschränkt und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichtet werden.

Die Prüfung kann nach Prüfungsschwerpunkten erfolgen und sollte stichprobenartig sein. Eine Beschränkung nach pflichtgemäßem Ermessen könnte z.B. auf ausgewählte Bilanzpositionen erfolgen, um so festzustellen, ob das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen sind.

 

Nach Abschluss der Prüfung sind die Prüfungsbemerkungen in einem Schlussbericht zusammenzufassen. Der Bericht endet mit einem 

Prüfungsvermerk, dieser könnte wie folgt aussehen:

 

„Nach Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 kann festgestellt werden, dass

  1. der Haushaltsplan 2023 eingehalten worden ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

Die Prüfung hat zu keinen nennenswerten/folgenden Beanstandungen geführt.

Der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Hoisdorf.“

Der Jahresabschluss 2023 kann zusammen mit dem Schlussbericht der Gemeindevertretung der Gemeinde Hoisdorf zur Beratung vorgelegt werden.

Umfangreiche Fragen sollten bereits möglichst vor der Sitzung dem Amt zur Verfügung gestellt werden, damit diese dann in der Sitzung abschließend beantwortet werden können.

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Finanz. Auswirkung

Der in dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellte Jahresfehlbetrag beträgt 431.027,82 €.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 431.027,82 € ist gegen die Ergebnisrücklage zu buchen.

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Anlagen

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