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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/002/0125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Zuweisung für den Radverkehr gem. § 33a FAG in Höhe von 2.542,49€.

Der Bürgermeister wird ermächtigt über eine Auftragsvergabe zur Mittelverwendung zu entscheiden und, falls erforderlich, zur Kostendeckung eine überplanmäßige Ausgabe (ÜPL) freizugeben. 

oder 

Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Zuweisung für den Radverkehr gem. § 33a FAG in Höhe von 2.542,49€ auf das Amt.

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Sachverhalt

Über das Haushaltsbegleitgesetz 2024 wurde der § 33 a FAG eingeführt. Kreise und Gemeinden erhalten in 2024 zweckgebundene Zuweisungen zur Förderung des Radverkehrs (Kreise 12 Millionen, Gemeinden 8 Millionen Euro). Die Verteilung erfolgt über einen festen Verteilungsschlüssel. 

  • Die Mittel müssen in 2024 verwendet werden. Sie sind nicht ins nächste Jahr übertragbar. 
  • Es muss sich um neue/zusätzliche Maßnahmen handeln. 
  • Es sind nur investive Maßnahmen möglich (Ausnahme Wurzelaufbrüche).
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Finanz. Auswirkung

Bei Annahme der Zuweisung: Ertrag über 2.542,49€

 

Bei Mittelverwendung ist die Deckung über Budget 02-Bau-54100 bzw. 02-Bau-541100 vorhanden.

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Anlagen

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