Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/005/0243
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme Zuweisung für den Radverkehr gem. § 33 a FAG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Patricia Alt
- Aktenzeichen:
- 123.100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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16.07.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Zuweisung für den Radverkehr gem. § 33a FAG in Höhe von 6.841,41€.
Der Bürgermeister wird ermächtigt über eine Auftragsvergabe zur Mittelverwendung zu entscheiden und, falls erforderlich, zur Kostendeckung eine überplanmäßige Ausgabe (ÜPL) freizugeben.
oder
Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Zuweisung für den Radverkehr gem. § 33a FAG in Höhe von 6.841,41€ auf das Amt.
Sachverhalt
Über das Haushaltsbegleitgesetz 2024 wurde der § 33 a FAG eingeführt. Kreise und Gemeinden erhalten in 2024 zweckgebundene Zuweisungen zur Förderung des Radverkehrs (Kreise 12 Millionen, Gemeinden 8 Millionen Euro). Die Verteilung erfolgt über einen festen Verteilungsschlüssel.
- Die Mittel müssen in 2024 verwendet werden.Sie sind nicht ins nächste Jahr übertragbar.
- Es muss sich um neue/zusätzliche Maßnahmen handeln.
- Es sind nur investive Maßnahmen möglich (Ausnahme Wurzelaufbrüche).
Vorbehaltlich einer Prüfung der tatsächlichen Förderfähigkeit steht als mögliche Maßnahme die Errichtung / Verdichtung der Beleuchtung des vielfach von Radfahrern als Arbeitsweg in Richtung Großhansdorf genutzten "Hansdorfer Weges" (außerhalb der Wohnbebauung) im Raume.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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481,3 kB
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