Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0253
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzung über die Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Jasmin Mirow
- Aktenzeichen:
- 241.103-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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22.07.2024
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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Sachverhalt
Der Kreistag des Kreises Stormarn hat in seiner Sitzung am 14.06.2024 die "8. Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Stormarn über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 18. Dezember 1995 (Schülerbeförderungssatzung)" zum 01.09.2024 beschlossen. Diese beinhaltet u. a., dass die Entfernungsgrenzen gestrichen wurden. Somit erhalten nun auch alle Hoisdorfer Kinder der Jahrgangsstufen 5-10, die eine weiterführende Schule des Schulverbandes Großhansdorf besuchen und unter 2 km von der Schule entfernt wohnen, eine Schülerfahrkarte (Bildungsticket = Deutschlandticket). Die 1/3 Beteiligung der Kommunen entfällt; der Kreis Stormarn trägt 100% der Kosten.
Die Jahrgangsstufen 11-13 erhielten bisher keine Schülerfahrkarte, künftig können diese ein ermäßigtes Bildungsticket (Deutschland-Ticket) für 29,00 Euro erwerben. In der Hoisdorfer Schülerbeförderungssatzung war es so geregelt, dass ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Wintermonate bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs besteht unabhängig von der Klassenstufe. Hiervon profitierten in den Jahren 2024/2023 und 2023/2022 jeweils 2 Kinder.
Die Notwendigkeit einer Beteiligung der Gemeinde Hoisdorf aufgrund der Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Stormarn wird verwaltungsseitig für den Zeitraum ab dem 01.09.2024 nicht mehr gesehen.