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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/0007-6

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 28 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2022/004/0007-6 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet westlich der Straße "Auf der Horst", südlich der Bebauung "Auf der Horst 10", östlich und nördlich landwirtschaftlich genutzter Flächen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 28 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 28 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während nach Terminvereinbarung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 wurde in der Zeit vom 22.04.2024 bis zum 24.05.2024 die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB wurden die Unterlagen im Sinne anderer leicht zu erreichender Zugangsmöglichkeiten in der Amtsverwaltung öffentlich ausgelegt.

Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die von den Behörden abgegebenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt.

Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine gravierenden Veränderungen, so dass nun der Satzungsbeschluss gefasst und das Planverfahren abgeschlossen werden kann.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger gesichert.

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Anlagen

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