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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hoisdorf erhebt keine Bedenken.

 

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Sachverhalt

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 11. Juni 2024 dem Entwurf der Teilfortschreibung des Kapitels 4.5.1 "Windenergie an Land"  des Landesentwicklungsplans – Fortschreibung 2021 (LEP Windenergie) zugestimmt. 

In der Zeit vom 25.06.2024 bis zum 09.09.2024 findet das öffentliche Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Teilfortschreibung des Kapitels 4.5.2 "Windenergie an Land" des Landesentwicklungsplanes - Fortschreibung 2021 (LEP Windenergie) statt. In diesem Rahmen hat auch die Gemeinde die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Durch die Teilfortschreibung sollen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung an Land neu festgelegt werden. Hintergrund ist die Verpflichtung aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, dass die Bundesländer die dort festgelegten Flächenziele fristgemäß erreichen.

In der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (Kapitels 4.5.1 Windenergie an Land) werden KEINE Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen. Es werden lediglich die Kriterien als Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt. Dadurch entsteht insofern kein neues Baurecht für Windenergieanlagen.

Auf der veröffentlichten Karte "Potenzialfläche Windenergie SH" (diese ist im Übrigen nicht Teil der Beteiligungsunterlagen), sind lediglich Flächen dargestellt, die keinem der neuen Ziele der Raumordnung widersprechen.

Die Ausweisung von konkreten Vorranggebieten auf Landesebene und sich daraus ergebene Baurechte für Windenergieanlagen findet erst in einer Neuaufstellung der Regionalpläne Windenergie statt, deren Beteiligungsverfahren für Anfang des Jahres 2025 zu erwarten ist.

Die gesamten Unterlagen zum jetzigen Beteiligungsverfahren finden Sie unter BOB-SH Landesplanung.

Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde durch die Fortschreibung des LEP nicht betroffen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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Anlagen

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