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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, sich weiterhin an den Kosten für die Reparaturen der Sportgeräte des TuS Hoisdorf zu beteiligen.

Die Gemeinde trägt x % der Kosten für die Reparaturen, höchstens jedoch x € pro Haushaltsjahr.

Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem TuS Hoisdorf zu schließen. 

Alternativ: Ab dem Haushaltsjahr 2025 findet keine Beteiligung an den Reparaturkosten der Sportgeräte des TuS mehr statt.  

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Sachverhalt

Begründung Nichtöffentlichkeit (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 2 GO):

Es geht um eine privatrechtliche Angelegenheit. 
 

Im Pachtvertrag mit dem TuS Hoisdorf vom 05.06.2021 wurde vereinbart, dass die Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes und der Sportanlagen die Gemeinde übernimmt. Wer die Kosten für die Sportgeräte übernimmt, steht nicht im Pachtvertrag. Die in der Anlage enthaltende Sportgeräte gehören der Gemeinde. In der Historie wurden die Kosten für die Sportgeräte mit dem TuS 50/50 geteilt. Eine schriftliche Vereinbarung hierüber liegt nicht vor.

Gemäß Angabe des Vorstandes des TuS wurden die älteren Geräte über die Gemeinde gekauft.  Vieles, was neueren Datum ist oder „von der Schule gar nicht angefasst wird“, also z. B. der Spannbarren, die großen Bodenmattenbahnen, der Airtrack, der Sprungtisch, der neuere Schwebebalken und der Übungsbalken, ein neuerer großer Kasten, der Lüneburger Stegel, das neuere Trampolin, die großen Weichbodenmatten an den Stirnwänden der Halle, die TT-Platten und Begrenzungen seien im Laufe der Jahre vom TuS angeschafft worden. Die Höhe der Kosten für die Reparatur der Sportgeräte der letzten Jahren lagen bei ca. 4.000,-€ pro Jahr. 


Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten, ob die Kostenteilung Gemeinde - TuS für die Reparaturen der Sportgeräte weiterhin bestehen soll. Weiterhin ist ein Verteilungsschlüssel sowie ein jährlicher Maximalbetrag festzulegen. 

Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde Hoisdorf ist jedoch von dieser freiwilligen Aufgabe abzuraten. 

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Finanz. Auswirkung

Für das Jahr 2025 sind Haushaltsmittel für die Kosten der Reparatur der Sportgeräte in Höhe von x € bereit zu stellen.

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Anlagen

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