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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0252

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hoisdorf befürwortet die Anordnung der Straßenverkehrsschilder gemäß anliegender Karte und bittet die Verwaltung um entsprechende Ausführung.

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Sachverhalt

Am Ende der Straße "An der Buschkoppel" befindet sich ein großer Parkplatz, der von den Anliegern und Besuchern überwiegend ungenutzt bleibt. Angrenzend an den Parkplatz befindet sich ein Feld, das vom Landwirt mit großen Maschinen angefahren und bearbeitet werden muss.  

Es ist zu Beschwerden gekommen, das die Anfahrt des Feldes nur unter erschwerten Bedingungen und Ausweichmanövern auf dem Gehweg möglich ist. Parkende Fahrzeuge beidseits der Straße "An der Buschkoppel" behindern die Durchfahrt landwirtschaftlicher Maschinen (z. T. 4,5 m Breite erforderlich). Dies konnte bei Ansicht der Örtlichkeiten bestätigt werden. Derzeit steht lediglich ein Haltverbot hinter der Einfahrt Hnr. 2a/b in Richtung Oetjendofer Kirchenweg. Die Ausfahrt ist als "Feuerwehrausfahrt" gekennzeichnet.

Bei der Hausnummer 19 soll ein verblichenes Verkehrszeichen auf den Parkplatz verweisen, lt. Verkehrszeichenkatalog besagt es jedoch "Parken Ende". Im Oetjendorfer Kirchenweg steht gegenüber der Straße "An der Buschkoppel" ein Verkehrszeichen (weißes P auf blauem Grund mit Pfeil nach links). Dies soll wohl ebenfalls auf den Parkplatz hinweisen, bedeutet jedoch "Parken Anfang".

Um eine ungehinderte Durchfahrt größerer Fahrzeuge zu gewährleisten und Schäden am Gehweg zu vermeiden, wird daher in der Durchgangsstraße "An der Buschkoppel" ein beidseitiges Haltverbot empfohlen. Die Stichstraße bleibt vom Haltverbot ausgenommen.  

Die Hinweisschilder auf dem Parkplatz sind zu entfernen/auszutauschen. 

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Finanz. Auswirkung

 Voraussichtliche Kosten für Anschaffung der Schilder und Pfosten inkl. Befestigungsmaterial 500-800 € brutto. 

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Anlagen

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