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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0207-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die am 27.05.2024 vorgenommene Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Gemeinde Stapelfeld durch den Finanzausschuss führte zu keiner Beanstandung. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bestimmungen des Haushaltsrechts sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanz- und Vermögenslage.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 und der Lagebericht werden in der endgültigen Fassung beschlossen.

Der in dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 1.563.430,46 € ist in Höhe von 387.918,84 € der Ergebnisrücklage und in Höhe von 1.175.511,62 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. 

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Sachverhalt

Der Finanzausschuss der Gemeinde Stapelfeld hat am 21.03.2023 den Jahresabschluss der Gemeinde Stapelfeld zum 31.12.2022 geprüft. 

Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

Der Bericht über die Prüfung ist beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Der in dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 1.563.430,46 € ist in Höhe von 387.918,84 € der Ergebnisrücklage und in Höhe von 1.175.511,62 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. 

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Anlagen

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