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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0124-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2023/006/0124-3 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

 

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

b) Abschließender Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/flaechennutzungsplaene-wirksam/

eingestellt und zudem über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Zeit vom 04.03.2024 bis zum 08.04.2024 die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB wurden die Unterlagen im Sinne anderer leicht zu erreichender Zugangsmöglichkeiten in der Amtsverwaltung öffentlich ausgelegt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

Da sich aus den Stellungnahmen keine gravierende Änderung der Planunterlagen ergibt, kann der abschließende Beschluss gefasst und das Verfahren abgeschlossen werden.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger gesichert.

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Anlagen

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