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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/006/245-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2020/006/245-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

 

b) Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „Alte Landstraße“ (L222), westlich der Autobahn 1, südlich der Müllverbrennungsanlage und der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2020/006/245-2 Anlage beigefügt sind, gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten eingerichtet:
Der Entwurf und die Begründung sind in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.

Der Inhalt der Bekanntmachung sind ins Internet einzustellen. Die zu veröffentlichen Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind zudem über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter / keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

In der Zeit vom 25.10.2021 bis zum 05.11.2021 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

Das Planungsbüro hat die daraus resultierenden Arbeiten bereits erledigt und die Planunterlagen entsprechend überarbeitet.

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Finanz. Auswirkung

Der Vorhabenträger übernimmt die Planungskosten.

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Anlagen

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