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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/005/519-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2022/005/519-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet im Ortsteil Meilsdorf nördlich der „Alten Landstraße“ (K 39), westlich der Straße „Drift“, östlich der Bebauung „Alte Landstraße 18“ und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2022/005/0519-2 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 werden folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten eingerichtet:

Der Entwurf und die Begründung sind in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. 

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung ins Internet einzustellen. Die zu veröffentlichen Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die zu veröffentlichen Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen. 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


 

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Sachverhalt

In der Zeit vom 14.11.2022 bis zum 25.11.2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und um eine Stellungnahme gebeten.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

Zwischenzeitlich wurden die erforderlichen Gutachten / Untersuchungen erstellt und in die Unterlagen eingearbeitet.
Das Entwässerungskonzept wurde vorab mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt und ist entsprechend in die Begründung eingeflossen.

Sofern die Gemeinde die Planunterlagen billigt, kann die Veröffentlichung für den Zeitraum von einem Monat nebst Beteiligung der Behörden erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmittel stehen unter 3300 - 511000 - 54311000 zur Verfügung.

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Anlagen

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