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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2015/005/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet nördlich "Bültbek", westlich der Grundstücke Bültbek 10 bis Bültbek 20 B sowie Hauptstraße 6, südlich "Bülthorst" sowie der Grundstücke Bültbek 42 und Bültbek 38, östlich des Regenrückhaltebeckens und der Biotopflächen an der Wandse wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 aufgestellt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Es sollen im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen werden:

-              Ausweisung eines Mischgebietes (MI) anstelle eines Gewerbegebietes (GE) in einem Teilbereich;

-              Aktualisierung der mehr als 30 Jahre alten Satzung unter Berücksichtigung der veränderten rechtlichen Verhältnisse, örtlichen Gegebenheiten und genehmigten baulichen Nutzungen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die mit der Planung verbundenen Kosten werden anteilig durch den Investor getragen. Dies ist durch einen städtebaulichen Vertrag abzusichern.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 8 - Teilbereich 2 - der Gemeinde Siek setzt für das Grundstück Bültbek 24 / 24a ein Gewerbegebiet fest.

Der Grundeigentümer ist Pädagoge und hat zuvor eine handwerkliche Ausbildung absolviert. Er wohnt und betreut dort Kinder und Jugendliche, die anfangs in der auf dem Grundstück vorhandenen Halle an Klempnertätigkeiten herangeführt worden sind. Zwischenzeitlich hat er sich allerdings ausschließlich auf die Betreuung von Jugendlichen spezialisiert, die in enger Abstimmung mit den zuständigen Einrichtungen (u. a. Jugendamt, Schulen) durchgeführt wird. Im Rahmen einer anstehenden baulichen Erweiterung wurde der Grundeigentümer seitens der Bauaufsicht darauf aufmerksam gemacht, dass ein 'Planerfordernis' bestehe, da die auf dem Grundstück ausgeübte und auch zukünftig beabsichtigte Nutzung mit der Ausweisung eines Gewerbegebietes nicht vereinbar sei. Erweiterungen des Wohn- und Betreuungsangebotes könnten auf der Grundlage des geltenden Bebauungsplanes nicht mehr genehmigt werden. Eine andere Betrachtungsweise könnte sich ergeben, wenn es sich um ein 'Mischgebiet' i. S. d. § 6 BauNVO handeln würde, in dem u. a. Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig sind.

 

Für das weitere Plangebiet der 4. Änderung gilt ebenfalls noch der Bebauungsplan Nr. 8 - Teilbereich 2 - aus dem Jahre 1982. Eine 1. Änderung des Bauleitplans aus dem Jahr 1990 ist für diesen Teilbereich des Plangebietes nicht rechtswirksam geworden. Er wurde von der amtlichen Bekanntmachung ausgenommen.

 

Da die Bebauungen im übrigen Geltungsbereich der 4. Änderung zum großen Teil von dem ursprünglichen, noch immer rechtsverbindlichen Bebauungsplan abweichen, werden auch diese in die Änderung einbezogen, um künftig eine aktualisierte Rechtsgrundlage anwenden zu können.

 

Die Planungskosten werden anteilig durch den Investor übernommen. Eine Absicherung erfolgt durch einen städtebaulichen Vertrag.
 

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Anlagen

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