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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0239

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Hoisdorf nimmt Kenntnis.

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Sachverhalt

Gemäß § 76 (4) der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist die Gemeindevertretung einmal im Jahr über empfangene Spendengelder ab einem Spendenbetrag von 50,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro zu informieren. In der Veröffentlichungsliste sind die Zuwendenden, die Zuwendungsleistung und der Zuwendungszweck anzugeben. Die Zuwendungsliste ist grundsätzlich öffentlich zu behandeln.

Als Anlage wird die Auflistung der im Jahr 2023 erhaltenen Spenden überreicht.

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Finanz. Auswirkung

 Die Spendenannahme ist bereits erfolgt, weitere finanzielle Auswirkungen bestehen nicht.

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Anlagen

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