Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0240
Grunddaten
- Betreff:
-
Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Hoisdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.102.4-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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13.05.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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27.05.2024
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Sachverhalt
Im Rahmen der geplanten Neuaufstellung der Regionalpläne hat der Kreis Stormarn den Gemeinden empfohlen, sich bereits frühzeitig mit der künftigen baulichen Entwicklung der Gemeinde zu beschäftigen, um die gemeindlichen Belange dann im Rahmen der Beteiligungsverfahren einbringen zu können. Seit dem gibt es auch in der Gemeinde Hoisdorf die Bestrebungen, ein Ortsentwicklungskonzept zu erstellen.
Derzeit verfügt die Gemeinde Hoisdorf über ein Siedlungsentwicklungskonzept aus dem Jahre 2009. Dieses sollte nach nunmehr 15 Jahren überarbeitet und an die heutigen Anforderungen an ein Ortsentwicklungskonzept angepasst werden.
Die Gemeinde hat Haushaltsmittel für 2024 eingeplant, um ein entsprechendes Konzept erstellen zu können.
Anforderungen an das Ortsentwicklungskonzept:
1. Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Gemeinde (Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse)
2. Erhebung des Innenentwicklungspotentials mit den Schwerpunktthemen Infrastruktur (ÖPNV, Digitalisierung, Straßen und Wege) Soziales (Kinderbetreuung, Vereine) und bauliche Entwicklung (Neubaugebiete, Innenbereichsverdichtung)
3. Einbindung der Bevölkerung (durch Befragungen oder Workshops)
Vorteile:
Durch ein Ortsentwicklungskonzept erfolgt eine gesamtheitliche Betrachtung der Gemeinde für einen mittel- bis langfristigen Zeitraum. Durch die Bürgerbeteiligung können Aspekte und neue Impulse für die Region aufgedeckt werden. Durch ein bestehendes Konzept können die dort hinterlegten Schlüsselprojekte über GAK-Mittel gefördert werden (75% der Bruttokosten), auch eine Förderung über die Aktiv Region ist davon unabhängig möglich. Auch für weitere Förderprogramme z.B. des Bundes und des Landes ist ein Ortsentwicklungskonzept von Vorteil.
Förderung:
Bisher wurden derartige Konzepte über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) als das wichtigste nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes gefördert. Hier besteht eine höhere Förderquote als bei der AktivRegion.
Derzeit stehen allerdings keine GAK-Mittel zur Verfügung. Der Gemeinde steht aber offen, den Antrag bereits jetzt beim LLnL zu stellen. Dieser kann, sofern er bewilligungsreif ist, vom LLnL bereits bearbeitet werden. Sobald die GAK-Mittel zur Verfügung stehen, kann der positive Bescheid erstellt werden. Erst mit Erhalt des positiven Bescheids darf mit der Maßnahme begonnen werden.
Angebote dürften bereits jetzt eingeholt werden. Die Vergabe kann jedoch erst mit Erhalt des positiven Bescheids erfolgen. Sofern mit der Maßnahme bereits begonnen wurde, wozu die Vergabe gehört, muss der Antrag vom LLnL abgelehnt werden.
Grundlage für die Antragsstellung von GAK-Mitteln ist der Nachweis über die Angemessenheit der Kosten (Einholen von mindestens 3 Angeboten). Die die Angebotseinholung wird eine Leistungsbeschreibung benötigt. Ein entsprechender Entwurf ist der Vorlage als Diskussionsgrundlage mit abschließender Entscheidung angehängt.
Mögliche Planungsbüros:
- Raum & Energie, Institut für Planung, Kommunikation und Prozeßmanagement GmbH, Lülanden 98, 22880 Wedel
- Inspektour GmbH Osterstraße 124, 20255 Hamburg
- Evers & Partner – Stadtplaner PartGmbB, Ferdinand-Beit-Straße 7b, 20099 Hamburg
- CIMA Beratung + Management GmbH, Glashüttenweg 34, 23568 Lübeck
- B2K Architekten und Stadtplaner Kühle-Koerner PartG mbB,Schleiweg 10, 24106 Kiel
- AMS Architekten, Schulterblatt 58, 20357 Hamburg
- Planungsbüro ALSE, Dorfplatz 3, 24238 Selent
Die Gemeinde wird um Beratung des weiteren Vorgehens gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,4 kB
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