Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0131-2
Grunddaten
- Betreff:
-
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: "nördlich der Straße 'Viehkaten', westlich der Bebauung 'Achtern Diek 41 und 43', östlich der Bebauung 'Viehkaten 2 A' und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Andrea Mamero
- Aktenzeichen:
- 511.103.4-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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13.05.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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27.05.2024
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Beschlussvorschlag
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2023/004/0131-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
b) Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nördlich der Straße ´Viehkaten´, westlich der Bebauung ´Achtern Diek 41 und 43´, östlich der Bebauung ´Viehkaten 2 A´ und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche" sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2023/004/0131-2 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 werden folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten eingerichtet:
Der Entwurf und die Begründung sind in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.
Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung ins Internet einzustellen. Die zu veröffentlichen Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die zu veröffentlichen Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter / keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
In der Zeit vom 12.02.2024 bis zum 13.03.2024 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und um eine Stellungnahme gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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111,3 kB
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