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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/005/0217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses sprechen sich für die Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens / für die Anlage einer Mulde aus.

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Sachverhalt

Das Planungsbüro Zopf hat ein Entwässerungskonzept für die Entsorgung des Regenwassers ausgearbeitet.

 

Das geplante Regenrückhaltebecken ist derzeit für die Aufnahme des anfallenden Regenwassers während eines 5-jährigen Regenereignisses mit der Vorgabe einer gedrosselten Einleitmenge ausgelegt. Neben dieser Dimensionierung ist der Überflutungsnachweis für ein 30-jähriges Regenereignis zu erbringen.

 

Dieser Nachweis kann mit verschiedenen Planungsvarianten erbracht werden:

  • Schaffung von zusätzlichem Überflutungsvolumen in Form einer Mulde (Dreiecksmulde)
  • Schaffung von zusätzlichem Überflutungsvolumen in Form einer Mulde parallel zur Grundstücksgrenze der Mehrzweckhalle
  • Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens

 

Die Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens stellt die kostenintensivste Variante dar.

 

Bei den Mulden-Varianten gilt es zu berücksichtigen, dass die Muldenflächen frei zu halten sind und nicht von den Mietern zur Stellung von Gartenschuppen, Spielgeräten u.ä. genutzt werden dürfen. Die relativ geringe nutzbare Grünfläche auf dem Grundstück würde durch die Muldenentwässerung weiter reduziert werden.

Sollten die Mulden gelegentlich mit Wasser angestaut sein besteht zudem Unfallgefahr, insbesondere für Kleinkinder. Die Dreiecksmulde könnte aus Sicherheitsgründen eingezäunt werden mit Zugang von dem Grundstück der Mehrzweckhalle. Eine Pflicht zur Einzäunung besteht nach Aussage des Fachplaners nicht.

 

Der Entwässerungsplan im Entwurf sowie die Erläuterung des Fachingenieurs liegen der der Vorlage als Anlage bei.

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig von der jeweiligen Ausführungsvariante.

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Anlagen

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