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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spende für den Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf in Höhe von 1.500 € zur Anschaffung von Musikinstrumenten.

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Sachverhalt

Der Gemeinde Hoisdorf soll eine zweckgebundene Spende für den Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf in Höhe von 1.500 € zugehen.

 

Über die Annahme von Spenden entscheidet gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) die Gemeindevertretung. Die Gemeinde Hoisdorf hat in ihrer Hauptsatzung die Entscheidungskompetenz für die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 € an den Bürgermeister übertragen. Da die Spendenhöhe sich in diesem Fall auf einen Betrag von 1.500 € beläuft, entscheidet die Gemeindevertretung.

 

Als Privatperson spendet Herr Hauke Asmussen. Der Spendenbetrag beläuft sich auf 1.500 € und ist zweckgebunden für den Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf für die Anschaffung von Musikinstrumenten. Der Spender wird nach Beschlussfassung über die Entscheidung der Gemeindevertretung von der Verwaltung informiert und wird bei Zustimmung der Gemeindevertretung die Spende in genannter Höhe anweisen.

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Finanz. Auswirkung

Erhöhung der Erträge und Einzahlungen beim Sachkonto 04.2200.126000.41470000 bzw. 61470000. Ausgleich der Rechnung/en für die Anschaffung von Musikinstrumenten durch den Musikzug bis zur Spendenhöhe.

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