Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0238
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse der Gemeinde Hoisdorf zum Erwerb eines Führerscheins für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hoisdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Svenja Saalfeld
- Aktenzeichen:
- 126.102-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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22.04.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt den Zuschuss zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf und Oetjendorf auf einen Betrag von bis zu 2.500 € zu erhöhen. Es können Zuschüsse für maximal zwei erworbene Fahrerlaubnisse der Klasse C pro Haushaltsjahr für die Feuerwehren der Gemeinde ausgezahlt werden. Die Zuschüsse sind von der Freiwilligen Feuerwehr bei Bedarf in der Haushaltsplanung für das Folgejahr zu berücksichtigen und anzumelden.
Der Zuschuss ist nach Vorlage der bestandenen Fahrerlaubnis auszuzahlen. Dabei ist die von dem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr beglichene Rechnung der Fahrschule vorzulegen. Im Folgenden ist zu prüfen, ob der maximale Zuschussbetrag ausgezahlt werden kann. Sollte der Rechnungsbetrag geringer, als der beschlossene Zuschussbetrag sein, wird nur ein Zuschuss entsprechend bis zur Rechnungshöhe ausgezahlt.
Mit den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf / Oetjendorf ist vor Auszahlung des Zuschusses eine Vereinbarung abzuschließen, mit dem sich das Mitglied für die Dauer von mindestens fünf Jahren für den aktiven Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf / Oetjendorf verpflichtet. Ansonsten – bei Wegfall der aktiven Mitgliedschaft - ist der Zuschuss anteilig auf die Monate gerechnet zurückzuzahlen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Hoisdorf bezuschusst den Erwerb von Führerscheinen der Klasse C für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf und Oetjendorf zurzeit mit einem Betrag von 1.500 €.
Der Zuschuss ist nach Vorlage der bestandenen Fahrerlaubnis an das aktive Mitglied der Feuerwehr auszuzahlen. Entsprechende Mittel wurden seither bei Bedarf in den Haushalt der Gemeinde eingeplant.
Mit den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf und Oetjendorf wurde vor Auszahlung des Zuschusses eine Vereinbarung abgeschlossen, mit dem sich das Mitglied für die Dauer von mindestens fünf Jahren für den Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf / Oetjendorf verpflichtet. Ansonsten ist der Zuschuss anteilig auf die Monate gerechnet zurückzuzahlen.
Die Gemeinde Hoisdorf hat zuletzt im Jahr 2023 einen Zuschuss für einen Führerschein der Klasse C ausgezahlt.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 wurde von der Gemeindevertretung der Ansatz des Sachkontos auf 5.000 € festgesetzt, da die Feuerwehr Bedarf an insgesamt zwei Führerscheinen angemeldet hat. Die Feuerwehr ist hierbei von einem Zuschussbetrag von 1.500 € ausgegangen. Der genannte Haushaltsansatz für das Sachkonto beinhaltet daher von den 5.000 € einen Betrag von 3.000 € für den Erwerb von Führerscheinen der Klasse C.
Zwischenzeitlich wurde von der Feuerwehr im Rahmen einer Preiserkundung festgestellt, dass von den Fahrschulen im näheren Umfeld ein Betrag zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C von ca. 2.800 € benannt wird.
Der Zuschussbetrag i.H.v. 1.500 € reiche daher nicht mehr aus. Die Mitglieder der Feuerwehr, die den Führerschein erwerben wollen, würden dann ca. 1.300 € selbst tragen müssen.