Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0227
Grunddaten
- Betreff:
-
OGS Hoisdorf, ggf. Einrichtung einer weiteren Gruppe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Martina Derday
- Aktenzeichen:
- 111.501.4-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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09.04.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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22.04.2024
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Sachverhalt
Durch die Koordinatorin der OGS Hoisdorf wird die Aufstockung des Personals um 2 Beschäftigte mit jeweils 18,5 Wochenarbeitsstunden für die Einrichtung einer neuen Gruppe beantragt. Dies wird wie folgt begründet:
- 30 Eltern der neuen ersten Klassen haben ihre Kinder in der OGS Hoisdorf vorangemeldet (von 37 angemeldeten Kindern in der Schule).
- Die OGS wird von den Eltern gut angenommen und es möchten mehr und mehr Eltern ihre Kinder dort anmelden.
- Laut Konzept der OGS Hoisdorf sind Gruppengrößen von 15 Kindern vorgesehen.
- Derzeit bestehen 5 Gruppen mit 18, 24, 25, 26 und sogar 27 Kindern (nach den Osterferien kommen noch zwei Kinder dazu und eine Gruppe wird auf 28 und eine andere auf 19 Kinder anwachsen).
- Mit dieser Gruppengröße kommt die OGS an pädagogische und logistische Grenzen.
- Es ist kein Essensraum für gleichzeitig 30 Kinder zum Mittagessen vorhanden.
- Zu zweit ist in solch einer Gruppengröße kein pädagogisches Arbeiten mehr möglich.
- Deswegen möchte die OGS-Koordinatorin die zukünftigen ersten Klassen in zwei Gruppen mit jeweils zwei Betreuungspersonen einteilen – hierfür werden zwei neue Betreuungskräfte (18,5 Wochenarbeitsstunden) benötigt.
Die beiden beantragten zusätzlichen Betreuungskräfte würden Mehrkosten in Höhe von 49.000,00 € verursachen. Da diese weder in der Haushaltsplanung 2024 noch in der Gebührenkalkulation eingeflossen sind, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Einstellungen zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2025 durchzuführen. Die Mehrkosten wären dann im Kernhaushalt 2025 einzuplanen.
Finanz. Auswirkung
Eine Berücksichtigung der nachfolgenden Personalkosten erfolgt im Haushalt 2025.
Durch die Neueinstellung von 2 Beschäftigten mit 18,5 Wochenstunden würden Mehrkosten in Höhe von 49.000,00 € entstehen. Diese gliedern sich wie folgt auf:
Bruttovergütung 19.100,00 € x 2 Beschäftigte = 38.200,00 €
Sozialversicherung 4.100,00 € x 2 Beschäftigte = 8.200,00 €
VBL 1.300,00 € x 2 Beschäftigte = 2.600,00 €