Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0234
Grunddaten
- Betreff:
-
Laubbeseitigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Maike Kollmann
- Aktenzeichen:
- 551.010.4
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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09.04.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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22.04.2024
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Sachverhalt
Für die Reinigung der Straßen und allgemeine Gehwege sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig.
Diese Pflicht kann von der Gemeinde per Satzung auch auf die Anlieger übertragen werden. Lt. Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hoisdorf wurde die Reinigungspflicht für folgende Straßenteile
a) die Gehwege
b) die begehbaren Seitenstreifen
c) die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist
d) die Grabenverrohrungen, die dem Grundstücksanschluss dienen
e) die Gräben
f) die Rinnsteine
den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt.
Ausgenommen von der Reinigungspflicht sind die Bushaltebuchten einschließlich der Fahrgastunterstände.