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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0222

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Beschlussvorschlag:

A.) Die Gemeinde Hoisdorf beschließt den Abbau der Pflanzpoller links auf Fußweg/Straße. Die Verwaltung wird gebeten beim Kreis Stormarn die Anordnung des VZ 239 "Gehweg"( (bis zur Sanierung der Straße/Fußweg) anzufordern. 

B.) Die Gemeinde Hoisdorf beschließt den Abbau sämtlicher Pflanzpoller im Sprenger Weg, zugunsten erweiterter Parkmöglichkeiten auf dem Seitenstreifen. Die Verwaltung wird gebeten für den Fußweg die Anordnung des VZ 239 ( bis zur Sanierung der Straße/Fußweg) beim Kreis Stormarn anzufordern.   

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Sachverhalt

Die Sanierung der Straße Sprenger Weg in Hoisdorf ist in den nächsten Jahren vorgesehen. Aus diesem Grund wurde die Verkehrssituation und Beschilderung mit Verkehrszeichen überprüft. Von der Dorfstraße/Thie kommend liegt auf der linken Seite der Fußweg (momentan nur kenntlich durch ein Tiefbord und die linksseitige Straßenbeleuchtung). Der Fußweg ist wassergebunden. Einige Grundstückseigentümer haben ihr Teilstück mit Rasen bepflanzt, andere z. T. auf eigene Kosten gepflastert. 

Auf der rechten Seite ist nur bis Hnr. 4 ein Tiefbord vorhanden, danach handelt es sich offensichtlich um einen Seitenstreifen, da keinerlei bauliche Maßnahmen darauf hinweisen, dass es sich um einen Fußweg handeln könnte. Es gibt weiter keine Abgrenzung zur Fahrbahn. Auch hier ist die Seitenfläche mit Rasen begrünt bzw. ein wassergebundener Sandstreifen.

Im Jahr 2004 wurden vermutlich zur Verkehrsberuhigung Betonringe von der Gemeinde auf beiden Seiten der Straße aufgebracht, die besonders bei den Landwirten für Unmut sorgten. Daher wurden sie kurzerhand "beiseite geschoben". Auf der linken Seiten stehen nun mehrere Poller mittig auf Gehweg und Straße, rechts sind die Poller nun überwiegend im Seitenbereich. 

Der Gehweg auf der linken Seite ist somit versperrt und für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer auf keinen Fall mehr passierbar.

Auf der rechten Seite dienen die Poller nicht mehr der Verkehrsberuhigung, sondern nehmen vielmehr mögliche Parkflächen in Anspruch. 

Da es sich um eine "Zone 30" im Sprenger Weg handelt, sind zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung nicht mehr erforderlich. 

Das Verkehrszeichen 120 " beidseits verengte Fahrbahn" wird auf Anordnung des Kreises abgebaut. Auf Grund des desolaten Straßenzustandes wird von Seiten des Amtes das VZ 262-7,5t " Verbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen" mit dem Zusatz " Anlieger frei", sowie das VZ 101 "Gefahrstelle" mit dem Zusatz "Straßenschäden" angeordnet. Hierfür ist kein Beschluss durch die Gremien erforderlich. 

Da bereits 2010 der Kreis darauf aufmerksam machte, dass die Pflanzpoller ordnungsgemäß auf die Straße aufzubringen seien, ggfs. auch Kontrollen und regelmäßige Korrekturen erforderlich sind, sowie Kenntlichmachung durch markierte Sperrflächen auf der Straße sowie reflektierende rot-weiß Beschilderungen, empfiehlt die Verwaltung der Gemeinde Hoisdorf, die Pflanzpoller links auf dem Gehweg entfernen zu lassen. Im Gegenzuge wird die Verwaltung die Anordnung des VZ 239 "Gehweg" beim Kreis anfordern (ggfs. begrenzt bis zur Sanierung der Straße, sofern der Fußweg ebenfalls mit ausgebaut werden soll).

Das Parken auf dem Gehweg ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten, das Parken auf dem Seitenstreifen hingegen erlaubt.

Sofern auch auf der rechten Seite die Poller entfernt würden, wäre hier das Parken begrenzt durch die Vorschriften des § 12 STVO grundsätzlich möglich. Das ehemalige Parkraumkonzept der Gemeinde Hoisdorf sah ein Parken ab Hnr. 6- 14 vor. Tatsächlich wäre ohne weitere Beschilderung ein Parken ab Hnr. 6- 20 möglich. Ab Hnr. 16 wird der Seitenstreifen rechts durch Entwässerungsgräben beschränkt. Ein Parken ist hier jedoch möglich, sofern ein Teil des Fahrzeuges auf der Straße steht. Auf Gehwegen macht man dies durch VZ. 315-55 "Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts" kenntlich. Auf einem Seitenstreifen ist diese Beschilderung nicht möglich. Die Anwohner nutzen diese Parkmöglichkeit bereits korrekt. Die Mindestdurchfahrtsbereite von 3 m auf der Straße ist auch bei parkenden Fahrzeugen im hinteren Bereich der Gräben gegeben. Sofern nach Straßensanierung auch auf der linken Seite ein Fußweg angelegt werden sollte, wäre das Parken nur mit entsprechender Beschilderung erlaubt.

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Finanz. Auswirkung

Beseitigung der Pflanzpoller voraussichtlich durch den Bauhof der Gemeinde Hoisdorf kostenneutral möglich. 

3300 Bauen 541000 Gemeindestraßen 522* Unterhaltung (Aufwand/Auszahlung) i.H.v. ca. 300,00 € brutto. 

Gesamtkosten für Verkehrszeichen "Gehweg" und Pfosten ca. 200 € brutto. Zuzüglich fallen ca. 100,00 € brutto Entsorgungskosten an. 

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