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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2020/004/277-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2, 13. Änderung der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2020/004/277-3 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

 

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 2, 13. Änderung für das Gebiet südöstlich "Schewenhorst", nordöstlich Schewenhorst 27 und südwestlich Schewenhorst 11, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2, 13. Änderung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 2, 13. Änderung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung nach Terminvereinbarung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

In der Zeit vom 06.02.2024 bis zum 07.03.2024 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die von den Behörden abgegebenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt.

Aus den Stellungnahmen ergeben sich keine gravierenden Veränderungen, so dass nun der Satzungsbeschluss gefasst und das Planverfahren abgeschlossen werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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