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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/002/0092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Braak widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 Straßen – und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein die Straße „Ahrensburger Weg“ dem öffentlichen Verkehr und stuft die in der beigefügten Anlage pink markierte Fläche (Flur 2, Flurstück 43/2 und Flurstück 73/9 sowie Flur 1, Flurstück 152/64), Gemarkung Braak gemäß § 3 (1) Nr. 4b als sonstige öffentliche Straße beschränkt auf Radfahrer und Fußgänger sowie den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr ein.

 

Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Widmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenverkehrsaufsichtsbehörde hierüber in Kenntnis zu setzen.

Die Verwaltung wird gebeten, beim Kreis Stormarn eine nachträgliche Anordnung der Verkehrszeichen 260, 1026-36 und ggfs. 357 zu erwirken.

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Sachverhalt

Durch den Außendienst wurde mitgeteilt, dass die Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) und 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen zu Beginn des Ahrensburger Weges (Hagener Allee lt. google maps) verblichen sind und ausgetauscht werden sollten.

 

Bei einer Verkehrsschau des Kreises von 2014 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die VZ 260 im Amtsgebiet zu entfernen sind. Eine Anordnung des Zeichens 260 durch den Kreis Stormarn kann nur erfolgen, sofern eine Widmung der Straße/des Weges beschränkt auf Fußgänger und Radfahrer erfolgt ist. 

 

Im Amtsgebiet wurde bisher kein generelles Entfernen der VZ 260 vorgenommen, vielmehr sollte im Einzelfall entschieden werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine, lediglich bei späterem Austausch der verblichenen Schilder insgesamt ca. 80 Euro.

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Anlagen

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