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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/0007-5

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 für das Gebiet westlich der Straße "Auf der Horst", südlich der Bebauung "Auf der Horst 10", östlich und nördlich landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2022/004/0007-5 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zudem sind sie über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Daniel Schulz

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Sachverhalt

Im Juli 2023 wurde im Verfahren nach § 13b BauGB der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst und daraufhin im August 2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Aufgrund des Urteils zum § 13b BauGB hat die Gemeinde im Oktober 2023 beschlossen, das Verfahren ins Regelverfahren umzustellen. Dies erfordert formal ein erneutes Auslegungsverfahren.

 

Das Planungsbüro hat dazu alle Stellungnahmen aus der Beteiligung im August 2023 ausgewertet und die Ergebnisse in die Planunterlagen einfließen lassen.

Die Gemeinde wird nun um die erneute Beratung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses gebeten.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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